So können Käufer Grunderwerbssteuer sparen

Die Grunderwerbsteuer stellt nach den Maklerkosten den größten Teil von den Kaufnebenkosten dar, welche in der Regel aus dem privaten Vermögen bezahlt werden müssen. Die Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Am Günstigsten kommen Käufer mit 3,5 % in Bayern und Sachsen davon. Spitzenreiter mit 6,5 % sind die Bundesländer Brandenburg, Nordrhein Westfalen, Saarland, Schleswig Holstein und Thüringen.

Folgende Steuersätze werden pro Bundesland veranschlagt:

BundeslandGrunderwerbsteuerSteuer auf 100.000 €
Baden-Würtemberg5,0 %5.000 €
Bayern3,5 %3.500 €
Berlin6,0 %6.000 €
Brandenburg6,5 %6.500 €
Bremen5,0 %5.000 €
Hamburg4,5 %4.500 €
Hessen6,0 %6.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %6.000 €
Niedersachsen5,0 %5.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %6.500 €
Rheinland-Pfalz5,0 %5.000 €
Saarland6,5 %6.500 €
Sachsen3,5%3.500 €
Sachsen-Anhalt5,0 %5.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %6.500 €
Thüringen6,5 %6.500 €

Wie kann man die Steuerlast reduzieren?

Das Grundstück unterliegt der Besteuerung, aber alles was sich als Inventar definieren lässt, z.B. Küchen, Möbel, Carports kann im Kaufvertrag getrennt ausgewiesen werden und senkt somit die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung – der Käufer spart dadurch Grunderwerbsteuer. Insgesamt akzeptiert das Finanzamt bis zu 15% Kaufpreises, maximal aber 50.000 €. Haltet unbedingt die Rechnungen des Inventars bereit, falls das Finanzamt deswegen nachfragt.

TIPP beim Kauf einer Eigentumswohnung

Weist zudem im Kaufvertrag den Wert der Instandhaltungsrücklagen des Vorbesitzers gesondert aus. Für den Wert dieser Instandhaltungsrücklage wird auch keine Grunderwerbsteuer fällig.