Mietspiegel stellen einen wichtigen Indikator zur ortsüblichen Miete dar. Mit dieser Reform möchte die Regierung dazu beitragen, dass die Mietspiegel eine verbesserte Qualität durch eine höhere Aussagekraft erhalten. Ebenfalls sollen mehr Gemeinden damit beginnen Mietspiegel zu erstellen und bereitzustellen. Konkret sind folgende Punkte in der Reform enthalten:
- Für Mieter und Vermieter besteht nun Auskunftspflicht über relevante Informationen die für die Erstellung von Mietspiegeln benötigt werden.
- Der Zeitraum für die Anpassung des Mietspiegels an die Marktlage erhöht sich von zwei auf drei Jahre.
- In den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete fließen jetzt sechs statt vier Jahre ein.
- Mietspiegel sollen spätesten alle fünf Jahre aktualisiert werden.
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