Gericht urteilt – Vermieter dürfen ebenfalls Mieterhöhung bei Schattenmietverträgen verlangen
Dieses Thema ist für alle Berliner Mieter und Vermieter besonders interessant. Vermieter dürfen die Mieten, welche sich an dem alten Mietspiegel orientieren nicht annehmen und auch nicht verlangen – dies sieht der Mietendeckel so vor. Aber weiterhin dürfen Vermieter eine Mieterhöhung verlangen, so lange BGB konform ist.
Hintergrund – Es wurde wegen einer Mieterhöhung geklagt. Die ortsübliche Vergleichsmiete wäre trotz diesem Erhöhungsverlangen nicht überschritten, auch die Kappungsgrenze wäre eingehalten worden. Nach aktuellem Stand ist sie wegen des Mietendeckels nicht zu zahlen, deshalb lehnte der Mieter die Mieterhöhung ab und zog vor Gericht.
Das deutschlandweit geltende BGB Recht bleibe auch mit Mietendeckel weiterhin gültig. Sofern eine Mieterhöhung nicht gegen das BGB verstößt ist dieses daher ebenfalls gültig und der Richter gab dem Vermieter Recht.
Quelle: Tagesspiegel